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BGH, 04.09.2003 - I ZR 128/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 398, 157 Gg
Kündigung einer Verrechnungsabrede nur mit Wirkung - Wolters Kluwer
Vergütungsansprüche für Transportdienstleistungen und Verrechnung mit Ansprüchen gegen Dritte; Zustandekommen eines Verrechnungsvertrages durch Aufrechnung gegen Dritte; Erneute Vernehmung eines Zeugen bei lediglich anderer rechtlicher Würdigung seiner Zeugenaussage; ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 398 157
Kündigung einer Verrechnungsvereinbarung mit einem von der Insolvenz bedrohten Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verrechnungsbefugnis bei drohender Insolvenz
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wirkung der Kündigung einer Verrechnungsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1189
- ZIP 2003, 2260
- MDR 2004, 265
- NZI 2004, 695
- DB 2004, 249 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84
Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft
Auszug aus BGH, 04.09.2003 - I ZR 128/01
Hätte die Klägerin in einem solchen Fall die Bürgschaft gegenüber der Beklagten gekündigt, so wären die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits begründeten Verbindlichkeiten der G. Bremen gegenüber der Beklagten selbst dann noch von der Haftung der Klägerin als Bürgin erfaßt gewesen, wenn die Kündigungserklärung sofort mit deren Zugang wirksam gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1985 - IX ZR 135/84, NJW 1985, 3007, 3008;… Urt. v. 22.5.1986 - IX ZR 108/85, NJW 1986, 2308, 2309). - BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Verrechnungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 04.09.2003 - I ZR 128/01
In Vollziehung dieser Verrechnungsvereinbarung sollte es zum Erlöschen der zu verrechnenden Forderungen nur noch der Verrechnungserklärung der Beklagten bedürfen, weil die Klägerin sich bereits vorweg mit deren Erlöschen aufgrund der Verrechnung einverstanden erklärt habe (vgl. auch BGHZ 94, 132, 136). - BGH, 22.05.1986 - IX ZR 108/85
Zweckerreichung der Bürgschaft bei Eintritt des Bürgen in eine Gesellschaft
Auszug aus BGH, 04.09.2003 - I ZR 128/01
Hätte die Klägerin in einem solchen Fall die Bürgschaft gegenüber der Beklagten gekündigt, so wären die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits begründeten Verbindlichkeiten der G. Bremen gegenüber der Beklagten selbst dann noch von der Haftung der Klägerin als Bürgin erfaßt gewesen, wenn die Kündigungserklärung sofort mit deren Zugang wirksam gewesen wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1985 - IX ZR 135/84, NJW 1985, 3007, 3008; Urt. v. 22.5.1986 - IX ZR 108/85, NJW 1986, 2308, 2309).